Private Krankenversicherung
Klären Sie vor dem ersten Termin, welche Leistungen Ihr Tarif abdeckt und welche Unterlagen oder Genehmigungen nötig sind. Die Rechnung können Sie zur Erstattung einreichen.
Sie müssen noch nicht alles wissen. Wir klären Ihr Anliegen, den Ablauf und die Kosten Schritt für Schritt.
Schreiben Sie mir an [email protected] oder rufen Sie an. Ihre bevorzugte Sprache und Ihre Erreichbarkeit genügen. Bitte senden Sie keine ausführlichen Gesundheitsangaben oder Befunde per E-Mail.
Gespräche sind auf Deutsch, Englisch oder Spanisch möglich.
Auf Wunsch vereinbaren wir vorab ein etwa 10-minütiges Telefonat für Fragen zum Ablauf oder zur Finanzierung.
Wir haben 50 Minuten Zeit für Ihr Anliegen und Ihre Erwartungen. Eine Vorbereitung ist nicht nötig; relevante Vorbefunde können Sie mitbringen. Danach besprechen wir, ob weitere Kennenlerngespräche oder ein anderes Angebot sinnvoll sind.
Eine Sitzung dauert 50 Minuten. Häufig treffen wir uns wöchentlich. Abstände und Behandlungsdauer richten sich nach Ihrem Anliegen und dem Verlauf; längere Termine sind nach Absprache möglich.
Meine Praxis ist eine Privatpraxis ohne Kassensitz. Eine Finanzierung ist über private Krankenversicherung, Selbstzahlung oder gegebenenfalls ein Kostenerstattungsverfahren möglich. Honorar und Abrechnung klären wir vor dem ersten Termin. Eine Kostenübernahme durch Ihre Versicherung ist nicht automatisch gegeben.
Klären Sie vor dem ersten Termin, welche Leistungen Ihr Tarif abdeckt und welche Unterlagen oder Genehmigungen nötig sind. Die Rechnung können Sie zur Erstattung einreichen.
Sitzungen und auch ein einzelnes Erstgespräch können Sie nach Vereinbarung selbst bezahlen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kommt ein Kostenerstattungsverfahren infrage. Klären Sie die Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Krankenkasse. Ich unterstütze Sie bei den Schritten im Rahmen meiner Möglichkeiten.
Nein, die Diagnostik wird in den ersten Sitzungen gemeinsam durchgeführt.
In der Regel schon.
Ja. Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht. Alles, was Sie mir im Rahmen der Therapie anvertrauen, behandle ich vertraulich. Informationen über Sie oder die Tatsache, dass Sie bei mir in Behandlung sind, gebe ich grundsätzlich nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen, beispielsweise zur Abwehr einer schwerwiegenden Gefahr, kann eine Offenbarung auch ohne Ihre Einwilligung zulässig oder erforderlich sein.
Sie können die Therapie jederzeit beenden. Sie ist freiwillig.
Eine kurze Nachricht genügt. Honorar und organisatorische Fragen klären wir vor dem Termin.